Zwicki:Richtlinien
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Zwicki ist nicht Wikipedia. Es gelten ungefähr die Richtlinien der deutschsprachigen Wikipedia. Ganz oder teilweise davon ausgenommen sind:
- Keine Theoriefindung → Theoriefindung ist nicht verboten. Sie soll aber dennoch nachvollziehbar sein, also belegt, sich auf Fakten stützen und neutral formuliert sein. Also aus einer Stadtratssitzung kann eine Debatte wiedergegeben werden, auch wenn es dazu keine Presse gibt.
- Relevanzkriterien → Die Relevanzschwelle ist niedriger in dem Sinne, dass die Relevanzkriterien der Wikipedia nicht gelten, die Relevanzschwelle ist höher in dem Sinne, dass sich die Inhalte Bezug zu Zwickau oder dem Landkreis Zwickau haben.
- Belege → Grundsätzlich muss alles belegt sein. Ausnahmen sind in der Kategorie:Zwicki möglich. Hier dürfen die Artikel Primärquellen sein. Belege müssen allgemein zwar angemessen sein. Das Niveau ist nicht ganz so hoch wie in der Wikipedia.
- Generisches Maskulinum → Geschlechtergerechte Formulierungen ohne Genderzeichen sind erwünscht. Beispiele: „Lehrkraft“ statt „Lehrer“ oder „Lehrer*in“. „Enkelkind“ statt „Enkel“ oder „Enkel*in“. Änderungen von generischen Maskulina und Wörtern mit Gendersternchen hin zu einer geschlechtergerechten Formulierung ohne Genderzeichen sind erwünscht. Kategoriebezeichnungen: Im Einzelfall ist der Genderstern für Personenkategorien in Ordnung. Oft können Kategorien aber auch anders benannt werden, z.B. „Kandidatur“ statt „Kandidat*in“. Ein anderes Genderzeichen als das Sternchen ist der Einheitlichkeit wegen verboten.
- Einzelnachweise#Position → Die Reihenfolge „Literatur, Weblinks, Einzelnachweise“ gilt immer (sofern entsprechende Abschnitte vorhanden sind).
Hinzu kommt:
- Statt youtube-Links sind youtube-nocookies-Links vorzuziehen, siehe bspw. Artikel Rebecca Klukas
- In Personenartikeln lässt sich zwar die Geschlechtlichkeit nicht vermeiden. Sie sollte aber möglichst wenig betont werden. Deshalb sollten Pronomen und geschlechtsspezifische Bezeichnungen möglichst minimiert werden. Sie sind aber freilich nicht verboten. Beispiel: „Nach ihrem Schulabschluss ...“ besser: „Nach dem Schulabschluss ...“
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