Vorlage:Wahlergebnisse
Version vom 11. März 2023, 00:02 Uhr von Wickie (Diskussion | Beiträge)
1: »Jeder Wahlberechtigte hat drei Stimmen.« (§ 15 Abs. 1 KomWG)
2: Listenplatz nach Wahl (vor Wahl) / Gewählte Liste / Listenlänge / Parlamentsgröße.
1: »Jeder Wahlberechtigte hat drei Stimmen.« (§ 15 Abs. 1 KomWG)
2: Listenplatz nach Wahl (vor Wahl) / Gewählte Liste / Listenlänge / Parlamentsgröße.