Vorlage:Wahlergebnisse: Unterschied zwischen den Versionen

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<small><sup>1</sup>: „Jeder Wahlberechtigte hat drei Stimmen.“ (§&#8239;15 Abs.&#8239;1 [[KomWG]] vom 20. April 2018)<br /><sup>2</sup>: Listenplatz nach Wahl (vor Wahl) / Gewählte Liste / Listenlänge / Parlamentsgröße.</small>
{{Wahlergebnisse/Stimmen}}<br /><small><sup>2</sup>: Listenplatz nach Wahl (vor Wahl) / Gewählte Liste / Listenlänge / Parlamentsgröße.</small><noinclude>[[Kategorie:Vorlage:]]</noinclude>

Aktuelle Version vom 11. März 2023, 00:02 Uhr

1: »Jeder Wahlberechtigte hat drei Stimmen.« (§ 15 Abs. 1 KomWG)
2: Listenplatz nach Wahl (vor Wahl) / Gewählte Liste / Listenlänge / Parlamentsgröße.